30.10.1998
Unterzeichnung des ersten Kulturvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und der Landeshauptstadt Dresden.
Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Hans Joachim Meyer (CDU) und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden Herbert Wagner (CDU) unterzeichnen nach zähen Verhandlungen den Vertrag, der ab 1. Januar 1999 für fünf Jahre gültig ist. Er regelt die Beteiligung der Stadt an der Finanzierung der Kulturobjekte, die sich zwar in der Stadt befinden, aber Eigentum des Landes sind. 2004 wird der nächste Hauptstadtkulturvertrag zur gemeinsamen Finanzierung der Landeskultureinrichtungen in Dresden mit der Gültigkeit ab 2005 für weitere fünf Jahre unterzeichnet.
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